Arbeitsvertrag Mindestabnahme: 10 St. (Stand 11/2022)

Arbeitsvertrag Mindestabnahme: 10 St. (Stand 11/2022)
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  • Stand: 11/2022
DIN A4 Rechtssichere Arbeitsverträge mit neuen Mitarbeitern abzuschließen, ist für viele... mehr
Produktinformationen "Arbeitsvertrag Mindestabnahme: 10 St. (Stand 11/2022)"

DIN A4

Rechtssichere Arbeitsverträge mit neuen Mitarbeitern abzuschließen, ist für viele Betriebsinhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen im Handwerk schwer. Im Betriebsalltag bleibt oft wenig Zeit, sich in dieses umfangreiche Thema einzuarbeiten. Die Folgen bei juristischen Fehlern in Arbeitsverträgen können für die Betriebe teuer werden. Da ist es eine enorme Arbeitserleichterung, wenn man auf rechtlich geprüfte Vorlagen zugreifen kann.

Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern im Handwerk

Eine solche Vorlage für unbefristete und befristete Arbeitsverhältnisse sind unsere Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern im Handwerk. Inhaltlich werden sie durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften und einer Rechtsanwaltskanzlei betreut.

Warum ein schriftlicher Vertrag?

Der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages ist gesetzlich vorgeschrieben und zur Schaffung klarer arbeitsrechtlicher Verhältnisse unverzichtbar. Doch zur Verminderung der Formularflut gibt es ein einheitliches Arbeitsvertragsformular für unbefristete wie auch für befristete Arbeitsverhältnisse mit einem attraktiven, übersichtlichen Layout.

Was ist bei einem Arbeitsvertrag zu beachten?

Bei der inhaltlichen Vertragsgestaltung dieser Arbeitsverträge sind die speziellen Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Betriebe ebenso berücksichtigt wie aktuelle gesetzliche Regelungen und neueste Erkenntnisse aus Arbeitsgerichtsverfahren. Damit enthalten die Arbeitsverträge alles, was zwingend zu beachten ist. Und es kann sich in den Vertrag nicht einschleichen, was arbeitsrechtlich nicht enthalten sein darf.

Der Vertragssatz besteht aus:

- Vertrag für Arbeitgeber,

- Vertrag für Arbeitnehmer,

- rechtliche und formale Hinweise für den Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages.

In diese Neuauflage wurden die ab 01.08.2022 geltenden neuen Regelungen des Nachweisgesetzes eingearbeitet.

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