Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3
Produktinformationen "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3"
Viele gewerblich-technische Unternehmen flexibilisieren zunehmend
Arbeitsabläufe. Gleichzeitig fallen in einer steigenden Anzahl von
Handwerks- und Industriebetrieben (beispielsweise bei Wartungsarbeiten
sowie im Kundendienst) elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 »Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel« (alt: BGV A3) ausschließlich von Elektrofachkräften oder
unter deren Anleitung und Aufsicht durchgeführt werden dürfen. Jedoch
verfügen nur wenige Arbeitnehmer über eine derartige Qualifikation. Es
drohen nicht nur Sachschäden, sondern auch Menschenleben sind gefährdet –
von haftungsrechtlichen Problemen ganz zu schweigen. Deshalb ist eine
ausreichende Ausbildung der Personen erforderlich, die solche
Tätigkeiten ausführen sollen. Um diesen Bedürfnissen in Handwerk und
Industrie Rechnung zu tragen, wurde in die Durchführungsanweisung zu § 2
der Unfallverhütungsvorschrift »Elektrische Anlagen und Betriebsmittel«
der Begriff »Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten« aufgenommen.
Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten
an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung
niedergeschrieben sind. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis
Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der bei diesen Tätigkeiten
zu beachtenden Bestimmungen besitzt und die ihm übertragenen Arbeiten
beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. In dem vorliegenden Buch
sind 30 Jahre Erfahrung in der Ausbildung zur Elektrofachkraft für
festgelegte Tätigkeiten in Theorie und Praxis dargestellt. Es wurde
didaktisch so aufbereitet, dass auch der Nichtelektriker die notwendigen
Zusammenhänge versteht und in der Praxis anwenden kann. Vorkenntnisse
werden nicht vorausgesetzt.
Anmelden